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AGB
– Ingenieurbüro Loosen & Partner (IB L&P oder L&P) © Ingenieurbüro Loosen &
Partner – Schenkendorfstr. 24 – 56068 Koblenz |
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüros Loosen & Partner |
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1.
Allgemeines |
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Alle Lieferungen
und Leistungen (Angebote, Auftragsannahme und Geschäfte) erfolgen aufgrund
der nachstehenden AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur
mit der schriftlichen Zustimmung durch L&P. |
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2.
Angebote |
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Die
Angebote von L&P haben soweit nicht anders angegeben eine 2- monatige
Gültigkeit. Die Angebotsabgabe kann in elektronischer (pdf-File) oder in
Papierform erfolgen. Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen,
die vor oder bei der Erteilung des schriftlichen Auftrags getroffen werden,
bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform und sind mit dem Auftrag gesondert
auszuweisen. |
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3.
Lieferumfang |
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Für
den Umfang der Lieferung und die Ausführung des Auftrages ist die
schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden maßgebend. Das IB L&P ist zu
Teilleistungen berechtigt, sofern der Gesamtumfang des Auftrages nicht
maßgebend beeinflusst wird. Der Kunde hat diese anzunehmen. Nach Auftrags-/
Projektende werden die Dateien, in Absprache mit dem Auftraggeber auf
handelsüblichen Datenträgern (Diskette / CD-Rom), in Papierform oder per
e-Mail zur Verfügung gestellt. Die Art und Weise wird vertraglich geregelt.
Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Außerdem erhält der
Auftraggeber alle notwendigen Passwörter, Beschreibungen oder sonstige zur
Nutzung der Daten notwendigen Angaben. Alle Vorlagen und Entwürfe, welche
durch IB L&P erarbeitet wurden, sind bis zum Projektabschluss bzw. bis
zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des IB L&P. |
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4.
Preise und Zahlungsbedingungen |
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(1) Alle angegebenen Preise sind
Nettopreise, ohne der jeweilig gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Teilaufträge sind mit entsprechend ausgewiesenen Teilpreisen angegeben. |
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(2)
Soweit nicht
anders schriftlich vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 2% Skonto
innerhalb 5 Tagen, 14 Tage ohne Abzug. Gültigkeit hat der Tag des
Rechnungseinganges. Ist der Auftraggeber mit einer elektronischen
Rechungsübermittlung einverstanden gilt als Rechungseingangsdatum der Tag des
Versands +/- 2 Stunden. |
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(3) In gesonderten Fällen behält
sich L&P das Recht vor, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder die
Leistung per Nachnahme zu versenden. Bei
vereinbarter Projektteilleistungszahlung sind die vereinbarten Teilbeträge
vereinbarungsgemäß zu zahlen. Abweichende Abmachungen über Zahlungsart und
Preise sind schriftlich auf der vom Kunden unterzeichneten
Auftragsbestätigung festzuhalten und müssen mit denen im jeweiligen Angebot
gesondert ausgewiesenen Bedingungen übereinstimmen. Kommt der Kunde mit der
Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist L&P berechtigt, Zinsen in Höhe von 4%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als
durchschnittlichen Verzugsschaden für den entsprechenden Zeitraum zu verlangen.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder wählt er eine andere als im
Auftrag vereinbarte Zahlungsweise oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine
bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so kann L&P die
sofortige Zahlung aller aus der Geschäftsbedingung stammenden Forderungen
verlangen. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug, ist L&P berechtigt, die Leistung / das Werk
zurückzunehmen und der Leistung entsprechenden Schadens- ersatz zufordern. Insofern
das Zahlungsziel im Schreiben „Zahlungserinnerung“ nicht eingehalten wird ist
L&P berechtigt durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes Kosten in
Höhe von 50,- EUR (netto) gesondert in Rechnung zu stellen. Diese Zahlung
entbindet nicht von den v.g. Verzugskosten. |
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5.
Gewährleistung, Schadensersatz und Haftung |
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(1) Das IB L&P hat alle seine
Leistungen mit der ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen. |
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(2) Gewährleistungsansprüche können
nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich schriftlich binnen 10
Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat. |
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(3) Ansprüche auf Wandlung und
Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag
des Fehlenden sind von L&P innerhalb angemessener Frist zu erfüllen. Ein
Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend
gemacht werden. |
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(4) Für Mängel der Leistung / des
Werkes haftet IB L&P nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 633
ff. BGB). Das IB L&P ist für Inhalte der Leistung, die der Kunde bereitstellt,
nicht verantwortlich. Insbesondere ist das IB L&P nicht verpflichtet, die
Inhalte auf mögliche Rechts- verstöße zu überprüfen. Sollten Dritte das IB
L&P wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den
Inhalten der Leistung resultieren, verpflichtet sich der Kunde, das IB
L&P von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem IB
L&P die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen
Rechtsverletzung entstehen. |
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(5) Für die von L&P ermittelten
Daten/ Befragungen und Auswertungen kann L&P keine Haftung auf
Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. |
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(6) Die Daten und Ergebnisse sowie
Kundennamen von Exklusiv- Analysen werden von L&P streng vertraulich
behandelt. Die Weitergabe an Dritte ist in Abstimmung mit dem Erst-Auftraggeber
und schriftlicher Genehmigung des Erst- Auftraggebers gestattet. |
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6.)
Rücktritt vom Vertrag |
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(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist
nur aus wichtigem Grund zulässig. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden
anteilig von L&P berechnet und dem Schuldner in Rechung gestellt. |
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(2)
Bei Verzug des
IB L&P mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach
Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit
eingeschriebenem Brief zu setzen. |
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(3)
Bei Verzug des
Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch L&P unmöglich
macht oder erheblich behindert, ist das IB L&P zum Vertragsrücktritt
berechtigt. |
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(4) Ist L&P zum
Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte
vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers.
Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von L&P
erbrachten Leistungen anteilsmäßig zu honorieren. |
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7.
Arbeitsort und Vertragsrealisierung |
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(1) Wenn nicht anders vereinbart,
wird das Projekt im IB L&P bearbeitet. Somit werden die anfallenden
Nebenkosten mit der Abschlussrechnung fällig. |
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(2) Das IB L&P kann zur
Vertragserfüllung auch andere entsprechend Befugte als Subunternehmer
heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des IB L&P Aufträge
erteilen. Für Subunter- nehmer gelten die gleichen Vertragsbedingungen
gegenüber L&P, wie die von L&P gegenüber den Auftraggebern. Alle Daten,
die durch Subunternehmer erstellt oder entwickelt werden gehen nach
Vertragsende und vollständigen Zahlung in das Eigentum von L&P über.
Ferner sind alle Subunter- nehmer zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet.
Die Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt. Sollten Daten an Dritte
weitergegeben werden oder die Geheimhaltung verletzt so wird L&P
entsprechen Schadensersatz verlangen. Forderungen das Auftraggebers die auf
die Nichteinhaltung der Geheimhaltung oder durch Weitergabe von Daten an
Dritte des Subunternehmers zurück zu- führen sind, werden an den Subunternehmer
weitergeben. |
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(3) Ist der Arbeitsort der
Vertragserfüllung (z.B. im Falle von Dienstleistungen, die beim Auftraggeber
durchgeführt werden müssen) nicht am Sitz von L&P werden Anfahrtskosten,
Übernachtungskosten und weitere Kosten, die durch diese Auftragserfüllung
anfallen, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. |
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8.
Ansprüche |
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Schadensansprüche aus
positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und
aus unerlaubter Handlung sind gegen das IB L&P ausgeschlossen. |
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9.
Datenschutz |
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(1)
Das IB L&P
darf die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur
bedarfsgerechten Gestaltung Ihrer Werbematerialien verarbeiten und nutzen,
soweit der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht od. Exklusiv-Aufträge für
den Kunden durchgeführt wurden. |
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(2) Das IB L&P ist zur
Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. |
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(3)
L&P ist
außerdem zur Geheimhaltung seiner sonstigen dem Auftrag zuzuordnenden
Tätigkeiten verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser
Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach
Durchführung des Auftrages ist L&P berechtigt, das
vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu
veröffentlichen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. |
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(4) Diese Datenschutzklausel gilt
auch für Subunternehmer (Unterauftragnehmer) vom IB L&P. |
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10.
Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der
Sitz vom IB L&P. Auf dem vorliegenden Vertrag ist ausschließlich
deutsches Recht anwendbar. |
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11.
Schlussbestimmungen |
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(1) Der Kunde ist nicht berechtigt,
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des IB L&P
auf Dritte zu übertragen. |
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(2) Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische
Klausel). |
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© AGB – Ingenieurbüro Loosen
& Partner (IB L&P) |
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Ingenieurbüro
Loosen & Partner, Dipl.-Ing.(FH) Lothar Loosen << Koblenz, 01.04.2003
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