AGB
– Ingenieurbüro Loosen & Partner (IB L&P oder L&P) © Ingenieurbüro
Loosen & Partner – Schenkendorfstr. 24 – 56068 Koblenz |
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüros Loosen
& Partner
|
1.
Allgemeines |
Alle
Lieferungen und Leistungen (Angebote, Auftragsannahme und Geschäfte) erfolgen
aufgrund der nachstehenden AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers
gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung durch L&P. |
2.
Angebote |
Die
Angebote von L&P haben soweit nicht anders angegeben eine 2- monatige
Gültigkeit. Die Angebotsabgabe kann in elektronischer (pdf-File) oder in Papierform erfolgen.
Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei der
Erteilung des schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zur
Wirksamkeit der Schriftform und sind mit dem Auftrag gesondert auszuweisen. |
3.
Lieferumfang |
Für
den Umfang der Lieferung und die Ausführung des Auftrages ist die
schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden maßgebend. Das IB L&P ist zu
Teilleistungen berechtigt, sofern der Gesamtumfang des Auftrages nicht
maßgebend beeinflusst wird. Der Kunde hat diese anzunehmen. Nach Auftrags-/
Projektende werden die Dateien, in Absprache mit dem Auftraggeber auf
handelsüblichen Datenträgern (Diskette / CD-Rom),
in Papierform oder per e-Mail zur Verfügung
gestellt. Die Art und Weise wird vertraglich geregelt. Die Kosten gehen zu
Lasten des Auftraggebers. Außerdem erhält der Auftraggeber alle notwendigen
Passwörter, Beschreibungen oder sonstige zur Nutzung der Daten notwendigen
Angaben. Alle Vorlagen und Entwürfe, welche durch IB L&P erarbeitet
wurden, sind bis zum Projektabschluss bzw. bis zur vollständigen Bezahlung,
Eigentum des IB L&P. |
4.
Preise und Zahlungsbedingungen |
(1) Alle angegebenen
Preise sind Nettopreise, ohne der jeweilig gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Teilaufträge sind mit entsprechend
ausgewiesenen Teilpreisen angegeben. |
(2)
Soweit
nicht anders schriftlich vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 2%
Skonto innerhalb 5 Tagen, 14 Tage ohne Abzug. Gültigkeit hat der Tag des
Rechnungseinganges. Ist der Auftraggeber mit einer elektronischen Rechungsübermittlung einverstanden gilt als Rechungseingangsdatum der Tag des Versands +/- 2 Stunden. |
(3) In gesonderten
Fällen behält sich L&P das Recht vor, für Lieferungen Vorauskasse zu
verlangen oder die Leistung per Nachnahme zu versenden. Bei vereinbarter
Projektteilleistungszahlung sind die vereinbarten Teilbeträge
vereinbarungsgemäß zu zahlen. Abweichende Abmachungen über Zahlungsart und
Preise sind schriftlich auf der vom Kunden unterzeichneten
Auftragsbestätigung festzuhalten und müssen mit denen im jeweiligen Angebot
gesondert ausgewiesenen Bedingungen übereinstimmen. Kommt der Kunde mit der
Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist L&P berechtigt, Zinsen in Höhe von 4%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als
durchschnittlichen Verzugsschaden für den entsprechenden Zeitraum zu
verlangen. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder wählt er eine
andere als im Auftrag vereinbarte Zahlungsweise oder liegen konkrete
Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so
kann L&P die sofortige Zahlung aller aus der Geschäftsbedingung
stammenden Forderungen verlangen. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist L&P berechtigt, die
Leistung / das Werk zurückzunehmen und der Leistung entsprechenden Schadens- ersatz zufordern. Insofern
das Zahlungsziel im Schreiben „Zahlungserinnerung“ nicht eingehalten wird ist
L&P berechtigt durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes Kosten in
Höhe von 50,- EUR (netto) gesondert in Rechnung zu stellen. Diese Zahlung
entbindet nicht von den v.g. Verzugskosten. |
5.
Gewährleistung, Schadensersatz und Haftung |
(1) Das IB L&P
hat alle seine Leistungen mit der ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu
erbringen. |
(2)
Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die
ausschließlich schriftlich binnen 10 Tagen ab Übergabe der Leistung oder
Teilleistung zu erfolgen hat. |
(3) Ansprüche auf
Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung
bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von L&P innerhalb angemessener Frist zu
erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist
nicht geltend gemacht werden. |
(4) Für Mängel der
Leistung / des Werkes haftet IB L&P nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen (§ 633 ff. BGB). Das IB L&P ist für Inhalte der Leistung,
die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist das IB
L&P nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechts- verstöße zu überprüfen. Sollten Dritte das IB L&P
wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der
Leistung resultieren, verpflichtet sich der Kunde, das IB L&P von
jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem IB L&P die
Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung
entstehen. |
(5) Für die von
L&P ermittelten Daten/ Befragungen und Auswertungen kann L&P keine
Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. |
(6) Die Daten und
Ergebnisse sowie Kundennamen von Exklusiv- Analysen werden von L&P streng
vertraulich behandelt. Die Weitergabe an Dritte ist in Abstimmung mit dem
Erst-Auftraggeber und schriftlicher Genehmigung des Erst- Auftraggebers
gestattet. |
6.)
Rücktritt vom Vertrag |
(1) Ein Rücktritt vom
Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die bis dahin erbrachten
Leistungen werden anteilig von L&P berechnet und dem Schuldner in Rechung gestellt. |
(2)
Bei
Verzug des IB L&P mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers
erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit
eingeschriebenem Brief zu setzen. |
(3)
Bei
Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die
Durchführung des Auftrages durch L&P unmöglich macht oder erheblich
behindert, ist das IB L&P zum Vertragsrücktritt berechtigt. |
(4) Ist L&P zum
Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte
vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers.
Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von L&P
erbrachten Leistungen anteilsmäßig zu honorieren. |
7.
Arbeitsort und Vertragsrealisierung |
(1) Wenn nicht anders
vereinbart, wird das Projekt im IB L&P bearbeitet. Somit werden die
anfallenden Nebenkosten mit der Abschlussrechnung fällig. |
(2) Das IB L&P kann
zur Vertragserfüllung auch andere entsprechend Befugte als Subunternehmer
heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des IB L&P Aufträge
erteilen. Für Subunter- nehmer gelten die gleichen
Vertragsbedingungen gegenüber L&P, wie die von L&P gegenüber den
Auftraggebern. Alle Daten, die durch Subunternehmer erstellt oder entwickelt
werden gehen nach Vertragsende und vollständigen Zahlung in das Eigentum von
L&P über. Ferner sind alle Subunter- nehmer zur
strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist
untersagt. Sollten Daten an Dritte
weitergegeben werden oder die Geheimhaltung verletzt so wird L&P
entsprechen Schadensersatz verlangen. Forderungen das
Auftraggebers die auf die Nichteinhaltung der Geheimhaltung oder durch
Weitergabe von Daten an Dritte des Subunternehmers zurück zu- führen sind,
werden an den Subunternehmer weitergeben. |
(3) Ist der
Arbeitsort der Vertragserfüllung (z.B. im Falle von Dienstleistungen, die
beim Auftraggeber durchgeführt werden müssen) nicht am Sitz von L&P
werden Anfahrtskosten, Übernachtungskosten und weitere Kosten, die durch
diese Auftragserfüllung anfallen, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. |
8.
Ansprüche |
Schadensansprüche
aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß
und aus unerlaubter Handlung sind gegen das IB L&P ausgeschlossen. |
9.
Datenschutz |
(1)
Das
IB L&P darf die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung
und zur bedarfsgerechten Gestaltung Ihrer Werbematerialien verarbeiten und
nutzen, soweit der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht od.
Exklusiv-Aufträge für den Kunden durchgeführt wurden. |
(2) Das IB L&P
ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen
verpflichtet. |
(3)
L&P
ist außerdem zur Geheimhaltung seiner sonstigen dem Auftrag zuzuordnenden
Tätigkeiten verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser
Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach
Durchführung des Auftrages ist L&P berechtigt, das
vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu
veröffentlichen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. |
(4) Diese
Datenschutzklausel gilt auch für Subunternehmer (Unterauftragnehmer) vom IB
L&P. |
10.
Erfüllungsort und Gerichtsstand |
Erfüllungsort sowie ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist der Sitz vom IB L&P. Auf dem vorliegenden Vertrag ist
ausschließlich deutsches Recht anwendbar. |
11.
Schlussbestimmungen |
(1) Der Kunde ist
nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung
des IB L&P auf Dritte zu übertragen. |
(2) Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt
(Salvatorische Klausel). |
© AGB –
Ingenieurbüro Loosen & Partner (IB L&P) |
Ingenieurbüro Loosen & Partner, Dipl.-Ing.(FH) Lothar Loosen Koblenz,
01.04.2003
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